Hochschulzugang

Im Juni 2010 wurde das „Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter” in Baden-Württemberg verabschiedet: Beruflich Qualifizierte mit einem Aufstiegsfortbildungsabschluss erhalten die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Mit dieser Neuregelung stärkt das Land Baden-Württemberg die berufliche Bildung und vollzieht einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Durchlässigkeit der Bildungssysteme. Vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels werden neue Wege für die Qualifizierung von Beschäftigten geschaffen.

Dass Absolventen einer Aufstiegsfortbildungsprüfung studieren können, ist zwar nicht neu, allerdings musste bislang der gewählte Studiengang fachlich dem Fortbildungsabschluss entsprechen. Die Aufnahme eines fachfremden Studiums war nur über das Bestehen eines Eignungstests möglich.

Nach der weiteren Öffnung des Hochschulzugangs können Meister, Fachwirte und Fachkaufleute ein beliebiges Studienfach wählen. Voraussetzung ist lediglich ein Beratungsgespräch an der Hochschule, mit dem der Interessent in seiner Entscheidung unterstützt werden soll.

Erstmals in die Regelungen einbezogen werden Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung ohne Aufstiegsfortbildungsabschluss. Auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung steht ihnen nun die Möglichkeit offen, sich nach mindestens 3jähriger spezifischer Berufspraxis über eine Eignungsprüfung an einer Hochschule für das Studium in einem zur beruflichen Ausbildung bzw. Berufserfahrung affinen Bereich zu qualifizieren. Damit kann beispielsweise eine berufserfahrene Industriekauffrau auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife nach bestandener Eignungsprüfung und einem Beratungsgespräch Betriebswirtschaftslehre studieren.

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag, die Landesvereinigung der Baden-Württembergischen Arbeitgeberverbände, das Handwerk in Baden-Württemberg sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßen in einer gemeinsamen Erklärung die Neuregelung und fordern, berufliche Qualifikationen auf Leistungsanforderungen im Studium anzurechnen. Dabei wird auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2002 verwiesen, der eine Anrechnung von bis zu 50% vorsieht. Zudem wird in der Stellungnahme die Erwartung formuliert, dass geeignete Rahmenbedingungen für das Studium beruflich Qualifizierter geschaffen werden. Dazu zählen der Ausbau des Angebots an Teilzeit- und Fernstudiengängen sowie die Entwicklung von Vor- und Brückenkursen und Vorbereitungskursen für Eignungstests.

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