Personal & Führung
Personal & Führung / Kursdetails

Geprüfte:r Personalfachkaufmann:frau IHK Offenburg


Beginn Do., 12.10.2023
Ende März 2025
Kursort IHK-Akademie Offenburg
Zielgruppe Fach- und Führungskräfte, die in der betrieblichen Personalarbeit tätig sind.
Lernziel Geprüfte Personalfachkaufleute übernehmen im Personalbereich von Unternehmen verschiedener Branchen verantwortungsvolle Aufgaben.
Sie beraten zum Beispiel die Geschäftsführung in Fragen der strategischen Personalpolitik, sie gestalten u. a. die Bereiche Personalplanung und Personalmarketing und wirken maßgeblich an grundsätzlichen Personalentscheidungen mit.
Personalfachkaufleute beherrschen die operativ-administrative Seite der Personalarbeit, übernehmen Projekte aus der Personal- und Organisationsentwicklung und zeichnen sich durch ein hohes Maß an Kommunikations- und Führungskompetenz aus.
Inhalt 0. Lern- und Arbeitsmethodik
1. Personalarbeit organisieren und durchführen
2. Personalarbeit auf Basis rechtlicher Bestimmungen durchführen
3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
5. Situationsbezogenes Fachgespräch

Der Lehrgang umfasst 440 UE

Der Unterricht wird in Präsenz und gegebenenfalls Online durchgeführt.

Der berufs- und arbeitspädagogische Teil (AEVO) ist Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung.

Durch besondere Rechtsverordnung anerkannter Abschluss als "Geprüfte Personalfachkauffrau / Geprüfter Personalfachkaufmann IHK"

Bei entsprechender TN Zahl wird der AEVO innerhalb des Lehrgangs vergünstigt an 4 Samstagen in verkürzter Form angeboten.
Sollte kein eigener AEVO Lehrgang zustande kommen, kann ein seperater Lehrgang gebucht werden.

WICHTIG; Wenn der AEVO innerhalb des Lehrgangs absolviert wird, ist dieser ebenfalls über das Aufstiegs-BAföG förderfähig.
Voraussetzungen Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.

(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben.

(4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur betrieblichen Personalarbeit haben.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (AEVO) zu erbringen.

Es wird empfohlen, Ihre Zulassungsvoraussetzung vorab kostenlos bei der IHK Südlicher Oberrhein überprüfen zu lassen.
Spätestens bei dem BAFÖG-Antrag werden Sie dieses Formular beim BAFÖG-Amt einreichen müssen.
Das benötigte Formular finden sie unter:
Voranfrage


Die vollständige Prüfungsordnung finden Sie unter:
IHK-Südlicher Oberrhein

Durch besondere Rechtsverordnung anerkanner Abschluss als "Geprüfte Personalfachkauffrau / Geprüfter Personalfachkaufmann IHK"
Unterricht Mo + Do: 18:00 - 21:15 Uhr
Sa (max. 1 - 2 x monatlich) 8:00 - 13:00 Uhr / 15:15 Uhr
Vollzeittage:
22.4 - 26.4.2024 und 10.2.-14.2.2025 von 08:00 - 15:15 Uhr

Bei Vollzeitunterricht können pro Jahr bis zu 5 Tage Bildungszeit beantragt werden. Bildungsurlaub mindestens 9 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragen.
Informationen hierzu unter: www.bildungszeit-bw.de.

Prüfungstermine:
16.4.2025
17.4.2025
Kosten 3890,00 €
Kostendetails zzgl. ca. 260 € Lehrgangsunterlagen
zzgl. Prüfungsgebühren

Aufstiegs-Bafög kann beantragt werden.
Insgesamt können bis zu 75 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden!
(Gemäß § 4 Nr. 22a) UStG umsatzsteuerfrei)
Bezahlung des Gesamtbetrags zu Lehrgangsbeginn, Jahresraten oder monatliche Ratenzahlung ist möglich.

Die IHK Südlicher Oberrhein erhebt eine Prüfungsgebühr. Informationen unter "www.suedlicher-oberrhein.ihk.de".
Dauer 17 Monate
Kursnummer 23AB32



IHK-Akademie Südlicher Oberrhein

Schnewlinstr. 11 - 13 · 79098 Freiburg
+49 761 2026-0
+49 781 9203-4590
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Standort Offenburg

Am Unteren Mühlbach 34 · 77652 Offenburg
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